Allgemeine Geschäftsbedingungen Textilreinigung

  1. Ausführung und Leistungsbeschreibung Chemischreinigung oder Waschbehandlung werden sachgemäß und schonend ausgeführt. Die Chemischreinigung erfolgt nach der Begriffsbestimmung RAL 990 A 2. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischem Ermessen überlassen. Für etwaige Sonderbehandlungen oder aufwändige Fleckentfernung behalten wir uns einen Aufpreis vor. Eine Fleckentfernungsgarantie kann nicht gewährt werden, der vereinbarte Reinigungspreis ist auch bei erfolgloser Fleckbearbeitung zur Zahlung fällig.
  2. Mängel an eingeliefertem Reinigungsgut Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel ebenso Herstellerbedingt). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische und einfache Warenschau nicht erkennen kann. Für Knöpfe, Schnallen, Gürtel, Polster, Stickereien, Pailletten, Steine, Applikationen aller Art, sowie Leder und Kunstlederbesätze übernehmen wir Keine Haftung. Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch Kugelschreiber entstehen, die sich nachweislich im Innenfutter der Ware befinden und trotz fachmännischer Warenschau nicht gefunden werden konnten. Im Schadenfall behält sich der Textilreiniger vor Schadenersatz in Höhe der dadurch beschädigten Ware zu verlangen.
  3. Rücktritt Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.
  4. Rückgabe Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, gilt als empfangsberechtigt. Der Auftraggeber muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines halben Jahres nach diesem Liefertermin , und ist uns der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt (z.B. Abgabe and Sozialeinrichtungen), es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewahrungskosten übersteigt.
  5. Beanstandungen – Mängel Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein) oder unseres Zeichenetiketts gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 1 Woche berücksichtigt werden.
  6. Volle Haftung nur auf Wunsch Soweit wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften. Kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15 fachen unseres Preises für die Vollreinigung oder das Waschen des zur Bearbeitung eingelieferten Gegenstandes, es sei denn, der Auftraggeber macht von der Möglichkeit Gebrauch, unsere unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes durch Aufpreis (Tarifwahl) oder durch Abschluss einer Versicherung zu vereinbaren, was wir empfehlen. Aufpreis bzw. Versicherungsprämie richten sich nach dem angegebenen Zeitwert. Für Artikel, welche für Fremdleister angenommen werden gelten die AGB´s des Fremdleisters. Hierfür übernimmt die Textilreinigung keine Haftung. Fremdleister sind z. B. Wäsche, Teppich, Kunststopfen, Schneider, Leder, usw.
  7. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen. 8.Salvatorische Klausel Sollten einzelne Paragraphen dieser AGB´s ungültig werden so behalten alle anderen Paragraphen dennoch ihre Gültigkeit. Von den AGB´s abweichende Vereinbarungen bedarf es der Zustimmung des Textilreinigers. Diese Vereinbarungen müssen in schriftlicher Form abgefasst werden. (Stand 01.07.2007 in Anlehnung an die Lieferungsbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes (DTV))

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